Antworten vom Einbürgerungstest
I. Deutschland und die Deutschen1. 82,45 Millionen.
2. Rhein, Donau, Elbe.
3. Schwarzwald, Harz, Teutoburger Wald.
4. Berlin
5. 16; Bayern (München), Niedersachsen (Hannover), Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf), Thüringen (Erfurt), Baden-Württemberg (Stuttgart), Sachsen (Dresden), Schleswig-Holstein (Kiel).
6. Frankreich, Dänemark, Polen.
7. Grundvoraussetzung ist der legale, auf Dauer angelegte Aufenthalt von mindestens acht Jahren und der Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels. Für Ausländer, die erfolgreich an einem Integrationskursus teilgenommen haben, reduziert sich diese Mindestaufenthaltszeit um ein Jahr. Ferner wird verlangt, daß Einbürgerungswillige sich zu den Grundsätzen der Verfassung bekennen und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
8. Soziale Sicherheit; eine freiheitliche, tolerante Gesellschaft, an der ich teilhaben möchte; weil ich mich in Deutschland beheimatet fühle.
II. Grundlinien deutscher Geschichte
9. Eine Bewegung innerhalb der christlichen Kirche, die am Anfang des 16. Jahrhunderts die Vorherrschaft des Papstes beendete und zur Gründung protestantischer Kirchen führte, eingeleitet von Martin Luther (Thesen-Anschlag am 31. Oktober 1517 an der Schloßkirche zu Wittenberg).
10. Frankfurter Nationalversammlung
11. Weimarer Republik.
12. 1933
13. 1933 bis 1945
14. NSDAP
15. Der Holocaust bezeichnet einen Völkermord, in diesem Sinne den Massenmord an etwa sechs Millionen Juden in Europa zur Zeit des Nationalsozialismus.
16. Ein Lügner, der aus der Geschichte nichts lernen will, und in Deutschland ein Straftäter, der wegen Volksverhetzung verurteilt werden kann.
17. Das Existenzrecht Israels meint, daß die Menschen im Staat Israel in international anerkannten Grenzen frei von Angst, Terror und Gewalt leben können.
18. Ein Attentat auf Adolf Hitler, das der Diktator aber überlebte. Ausgeführt hatte es Claus Graf Schenk von Stauffenberg.
19. Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa
20. USA, Großbritannien, Frankreich, Sowjetunion
21. 1949
22. Konrad Adenauer (CDU).
23. Deutsche Demokratische Republik.
24. Volksaufstand gegen die SED-Diktatur
25. Die wirtschaftliche Aufschwungphase in den 50er und 60er Jahren.
26. Die SED-Machthaber schlossen die Grenze, weil ihr immer mehr Bürger wegliefen.
27. Willy Brandt.
28. 1990
29. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
30. a: Pogrom gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland. Zahlreiche Synagogen wurden in Brand gesetzt. b: Öffnung der Berliner Mauer.
III. Verfassung und Grundrechte
31. In der Verfassung.
32. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG).
33. 1949
34. Vom Volk.
Sie können durch Wahlen auf politische Entscheidungen Einfluß nehmen.
35. Die Würde des Menschen.
36. Der Bundestag. Seine Mitglieder werden von den wahlberechtigten Deutschen gewählt.
37. Schutz der Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichberechtigung, Glaubens- und Gewissensfreiheit.
38. Dieser Grundsatz bedeutet, daß niemand wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Rassenzugehörigkeit, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens sowie der religiösen und politischen Anschauungen diskriminiert werden darf.
39. In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft haben Frauen grundsätzlich dieselben Rechte wie Männer.
40. Mann und Frau.
41. Unter Gewaltenteilung versteht man eine Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Träger. Dieses sind: Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichtsbarkeit).
42. Die Religionsfreiheit ist ein elementares Grundrecht. Es umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in der Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst oder Vollziehung eines Ritus zu bekunden.
43. Er darf rechtliche Mittel, aber keine Gewalt anwenden.
44. Die Schulpflicht ist in den Gesetzen der Länder geregelt. Sie beginnt im Allgemeinen mit Vollendung des 6. Lebensjahres und endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres. An die allgemeine Schulpflicht schließt sich in der Regel die Berufsschulpflicht an.
45. Jedem Kind, egal welchen sozialen Standes und welcher Herkunft, soll die Möglichkeit gegeben werden, eine Bildung zu erhalten, die ihm die erfolgreiche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Die Eltern können und dürfen ihre Kinder nicht vom Schulunterricht fernhalten. Ebenso können sich die Kinder selbst nicht dem Unterricht entziehen.
46. Sie können ihren Kindern kleine "Strafen" wie beispielsweise die Kürzung des Taschengelds auferlegen, sie dürfen sie aber nicht schlagen oder andere Gewalt anwenden.
47. Sie dürfen zwar einen Partner empfehlen, aber keinesfalls Zwang oder gar Gewalt ausüben.
IV. Wahlen, Parteien und Interessenverbände
48. Allgemein bedeutet, daß grundsätzlich alle Staatsbürger wählen dürfen und wählbar sind. Einschränkungen gibt es nur bezüglich Alter, Staatsbürgerschaft, Wohnsitz und geistiger Handlungsfähigkeit. Unmittelbar bedeutet, daß die Wähler die Abgeordneten direkt mit ihrem Votum bestimmen, im Gegensatz etwa zum mittelbaren System der USA, wo Wahlmänner gewählt werden und zwischengeschaltet sind. Frei heißt, daß die Stimmabgabe ohne Druck und Einflußnahme von außen erfolgt. Geheim ist die Stimmabgabe, weil sie in einer Wahlzelle ohne Einblick für andere erfolgt, und gleich sind die Wahlen, weil jede Stimme unabhängig von der persönlichen Situation gleichviel zählt.
49. In Deutschland werben zahlreiche Parteien gleichberechtigt um Wählerstimmen. Entsprechend ihres Stimmenanteils bei Wahlen ziehen sie in die Parlamente ein. Es gibt keine Einheits- oder Staatspartei.
50. In der Ex-DDR gab es zwar nominell mehrere Parteien, aber zur Wahl stand nur eine Einheitsliste der Nationalen Front. Die Zusammensetzung des zu wählenden Gremiums war vorgegeben und vom Wähler bei der Stimmabgabe nicht zu beeinflussen.
51. CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP, Linkspartei.PDS
52. Parteien und Vereine können verboten werden, wenn sie Ziele verfolgen, die gegen die Grundsätze der Verfassung verstoßen und damit die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährden.
53. Zusammenschlüsse von Bürgern, die sich für oder gegen ein spezielles Thema oder Projekt, meist auf lokaler oder regionaler Ebene, einsetzen. Aus Bürgerinitiativen der 80er Jahre entstand die Partei der Grünen.
54. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA).
V. Parlament, Regierung und Streitkräfte
55. Im Reichstagsgebäude in Berlin.
56. Alle vier Jahre.
57. Fraktion
58. Die Abgeordneten sind weder an Weisungen noch Aufträge gebunden. Ein Fraktionszwang besteht rechtlich gesehen nicht. Ein Abgeordneter kann während der Legislaturperiode nicht abberufen werden, auch dann nicht, wenn er die Partei wechselt.
59. Es kommen nur jene Parteien in den Bundestag, die mehr als fünf Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinigen können (oder drei Direktmandate erringen).
60. Petitionsausschüsse
61. Bundespräsident
62. Die Bundesregierung, bestehend aus dem Kanzler und seinen Ministern.
63. Bundeskanzler
64. Bundeswehr
65. Am 12. November 1955, um die deutsche Demokratie zu schützen und die Verteidigungsbereitschaft des Westens gegen Bedrohungen des kommunistischen Ostens zu unterstützen.
VI. Bundesstaat, Rechtsstaat, Sozialstaat
66. Ein Zusammenschluß von Bundesländern zu einem Gesamtstaat. Die Gliedstaaten behalten dabei ihre legislativen und exekutiven Zuständigkeiten, wobei die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern im Grundgesetz genau geregelt ist und jetzt in der Föderalismusreform neu gefaßt werden soll. Bundesrecht bricht Landesrecht.
67. Bundesrat
68. Gemeinde oder Kommune.
69. Ministerpräsident
70. Es gelten unverrückbare Grundrechte wie Freiheit, Menschenwürde usw., auf die sich jeder Bürger berufen kann. Jeder Verwaltungsakt darf vor Gericht nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann Gesetze für nichtig erklären, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind.
71. Der deutschen Gerichtsbarkeit.
72. Bundesverfassungsgericht
73. Die Richter sind unabhängig. Ihre Entscheidungen sind frei von politischer, staatlicher oder sonstiger Einflußnahme. Richter unterliegen einzig den Gesetzen.
74. Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.
VII. Die Bundesrepublik Deutschland in Europa
75. Europäische Union. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien.
76. In Straßburg, es tagt auch in Brüssel.
77. Bei Kommunalwahlen und der Europawahl.
78. Europäische Kommission.
79. Der Nato.
VIII. Kultur und Wissenschaft
80. Friedrich Nietzsche, Immanuel Kant, Arthur Schopenhauer.
81. "Faust", "Die Räuber".
82. Heinrich Böll.
83. Ludwig van Beethoven; Richard Wagner, Johann Sebastian Bach.
84. Die (kürzlich eingestürzten) Kreidefelsen.
85. Documenta
86. Heidelberg, Münster, Göttingen.
87. "Süddeutsche Zeitung", "Frankfurter Allgemeine Zeitung", "Die Welt", ARD, ZDF.
88. Jeder Bürger darf im Rahmen der Bestimmungen des Grundgesetzes seine Meinung öffentlich äußern, ohne dafür mit Verfolgung, Repression oder gar Strafe rechnen zu müssen. Zeitungen und Zeitschriften haben das Recht, solche Meinungen in ihren Publikationen zu verbreiten. Eine Zensur findet nicht statt.
89. Ich stimme zu.
90. Auf den 3:2-Sieg der deutschen Fußball-Nationalmannschaft im Endspiel der Weltmeisterschaft 1954 in der Schweiz gegen Ungarn.
91. 1972 in München. Die palästinensische Terror-Gruppe "Scharzer September" hatte während der Spiele elf israelische Sportler im Olympia-Dorf als Geiseln genommen. Bei der mißglückten Befreiungsaktion kamen alle Geiseln ums Leben.
92. Michael Schumacher, Oliver Kahn, Dirk Nowitzki.
93. Den Buchdruck.
94. Karl Benz, Gottlieb Daimler.
95. Wilhelm Conrad Röntgen entdeckte die nach ihm benannten Röntgenstrahlen.
96. Die Kernspaltung.
97. Robert Koch.
IX. Deutsche Nationalsymbole
98. Schwarz, Rot, Gold. In dieser Reihenfolge quer von oben nach unten.
99. Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober.
100. Das Deutschlandlied (3. Strophe). "Einigkeit und Recht und Freiheit".
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